Rückreise nach Deutschland, Österreich, Schweiz mit Hund
Bei der Rückreise nach Deutschland, Österreich oder in die Schweiz gelten dieselben Grundregeln wie bei der Ausreise — allerdings keine Bandwurmpflicht, weil D/A/CH nicht bandwurmfrei sind.
Deutschland: EU-Pass reicht
Für die Wiedereinreise nach Deutschland aus einem EU-Land oder aus GB/Irland benötigt der Hund einen EU-Heimtierausweis, Mikrochip und gültige Tollwutimpfung (BMEL – Reisen mit Heimtieren).
Deutschland verlangt keine Bandwurmbehandlung bei Rückreise — diese Pflicht gilt nur bei Einreise in bandwurmfreie Länder: Finnland, Irland, Malta, Norwegen und Nordirland (BMEL – Tapeworm).
Österreich: EU-Pass plus Zoll-Meldepflicht
In Österreich muss der Hund einen gültigen EU-Heimtierausweis mit gültiger Tollwutimpfung mitführen; die Erstimpfung muss mindestens 21 Tage zurückliegen (oesterreich.gv.at; ÖAMTC).
Der Hund muss am Zollamt unaufgefordert vorgeführt werden (BMF Österreich – Veterinärbestimmungen Heimtiere).
Schweiz: EU-Pass wird uneingeschränkt akzeptiert
Für die Wiedereinreise in die Schweiz aus EU-Staaten reichen Mikrochip, gültige Tollwutimpfung und EU-Heimtierausweis (BLV – Reisen mit Hunden). EU-Heimtierausweise anderer EU-Mitgliedstaaten werden von der Schweiz uneingeschränkt akzeptiert (SAT).
Bei Rückkehr aus Drittstaaten kann eine Tollwut-Antikörper-Titerbestimmung erforderlich sein (BLV – Heimtierpass Merkblatt).
Häufige Fragen
Muss ich meinen Hund vor Rückreise nach Deutschland entwurmen?
Nein. Deutschland ist nicht bandwurmfrei; eine Bandwurmpflicht besteht nicht bei Einreise nach DE aus der EU (BMEL).
Und für die Schweiz?
Auch die Schweiz verlangt keine Bandwurmbehandlung bei Einreise aus EU-Staaten (BLV).
Was, wenn die Tollwutimpfung fast abgelaufen ist?
Sie muss zum Zeitpunkt der Einreise noch gültig sein. Booster-Impfungen ohne Unterbrechung gelten fort — nur nach Ablauf ist ein neuer Zyklus mit 21-Tage-Wartezeit nötig (Europa.eu).
Reicht der EU-Heimtierausweis für alle drei Länder?
Ja — Deutschland, Österreich und die Schweiz erkennen den EU-Heimtierausweis für die Rückreise an (SAT).
Muss der Hund am Zoll gemeldet werden?
In Österreich muss der Hund am Zollamt unaufgefordert vorgeführt werden (BMF Österreich).
Weiterführende Links
- BMEL – Reisen mit Heimtieren — Deutscher Regelungsstand
- ÖAMTC – Mit dem Hund auf Reisen — Österreichische Übersicht
- BLV Schweiz – Reisen mit Hunden — Schweizer Bundesamt
Stand der Recherche: 13. September 2026. Preise können saisonal variieren — vor Buchung bitte beim jeweiligen Anbieter frisch prüfen.
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